Beratung nach dem Erbfall

Ist der Erbfall bereits eingetreten, berate und vertrete ich Sie gern. Dazu gehören u. a. die Prüfung und Erfüllung aller Auflagen, die Ermittlung der Erben und die Prüfung der Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Für die Anfechtung von Testamenten, die besonders gründlicher Vorarbeit bedarf, stehe ich Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.

Prozessführung

Wenn die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung nicht fruchten oder bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, brauchen Sie vor Gericht einen prozesserfahrenen und durchsetzungsstarken Anwalt. Mit 45 Jahren Erfahrung, davon über 15 Jahre als Richter in Zivilsachen sowie als Nachlassrichter, kann ich Ihnen das beruhigende Gefühl geben, optimal gerichtlich vertreten zu sein. Denn ähnlich wie im Familienrecht werden Erbprozesse zumeist sehr erbittert geführt. Hier benötigt man einen Anwalt mit grosser Prozesserfahrung und, wenn es darauf ankommt, mit ausreichend »Biss«.

Nachlassmanagement

Erben haben in der Regel genügend persönliche Sorgen und wollen sich nicht auch noch um juristische Probleme kümmern müssen. Häufig sind Erben nicht in der Lage, die Erbauseinandersetzung durchzuführen und den Nachlass zu verwalten. Immer dann empfiehlt es sich, die Ermittlung der Nachlassverhältnisse und deren Verwertung, sowie Auseinandersetzungen oder die Verwaltung des Nachlasses in fachkundige Hände zu legen.