Herzlich Willkommen
Ab dem 1.1.2023 werden – nach 46 Berufsjahren – neue Mandate nicht mehr angenommen, sondern arbeiten nur noch im Auftrag von Nachlassgerichten. Bei unseren Mandanten bedanken wir uns für langjährige Treue.
Mit 45 Jahren juristischer Erfahrung berate ich anspruchsvolle private Mandanten ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts. Schwerpunktmäßig bin ich dabei in Hessen tätig. Meine Mandanten in Berlin und Brandenburg betreue ich in meiner Zweigstelle an einem der zentralsten Plätze Berlins, wo die Böttner Rechtsanwaltsgesellschaft vor 16 Jahren gegründet wurde.
Außerdem unterhalte ich in Krefeld eine weitere Zweigstelle für das gesamte Rheinland.
Die intensive, persönliche juristische Beratung und Betreuung auf einem einzigen, bekanntermaßen sehr schwierigen speziellen Rechtsgebiet steht bei mir klar im Vordergrund.
Darin unterscheide ich mich von allgemein tätigen Rechtsanwälten, aber auch von Großkanzleien.
Durch den hohen Grad der Spezialisierung auf das Erbrecht kann ich meinen Mandanten jederzeit eine hohe Beratungsqualität bieten, gekoppelt mit einer persönlichen Betreuung, die nicht an Bürozeiten gebunden ist.
Im Laufe der Jahre habe ich mich auf das Rechtsgebiet »Erbrecht« spezialisiert. Dies bedeutet in erster Linie die außergerichtliche wie auch gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten aller Art.
Derzeit biete ich folgende Leistungen an:
- Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften;
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, nur soweit es sich um komplexe Fälle handelt, die im Vorfeld einer notariellen Beurkundung eine anwaltliche Beratung erfordern;
- Geltendmachen oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, soweit ein Mindestgegenstandswert von 150.000 EUR erreicht wird.
Unsere Vergütung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wird aber in jedem Fall vorher schriftlich vereinbart. Soweit wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbaren, beträgt der Stundensatz 345 EUR einschl. Mehrwertsteuer - bei fairer und transparenter Abrechnung.